Die VSGen der LBGen sowie weitere Vorschriften stellen verschiedene Anforderungen an den Jagdherrn (Pächter oder Eigenjagdbesitzer), Jagdleiter, Jäger, Treiber und Helfer. Der Jagdherr muss alle Voraussetzungen für einen sicheren Ablauf der Jagd und weiterer Tätigkeiten im Revier schaffen.

 

Dazu gehören zum Beispiel:

kein Einsatz von Personen, die infolge mangelnder geistiger und körperlicher Eignung nicht befähigt sind, die aufgetragenen Tätigkeiten auszuführen, Unterweisung der Jagdteilnehmer, Überprüfung der jagdlichen Einrichtungen, Transportfahrzeuge nach VSG und StVZO herrichten, Überprüfung des Versicherungsschutzes der Transportfahrzeuge, zum Beispiel Höhe der Deckungssumme, Jagdherr, Jagdleiter, Jäger und Helfer müssen durch ihr Verhalten zur Verhütung von Unfällen beitragen.

Deshalb:

Die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz müssen beachtet werden. Denn bei Verstößen drohen:

Bußgeld,

Strafverfahren,

zivilrechtliche Haftung

Diese Broschüre der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gibt konkrete Hinweise, zur Sicherheit udn Gesundheitsschutz bei der Jagd!