Mit Wildbret wird im Unterschied zu Wild aus Gatterhaltung ausschließlich das Fleisch von heimischen, frei lebenden Wildtieren bezeichnet, die dem Jagdrecht unterliegen. Dazu gehören u. a. Rot- und Rehwild, Schwarzwild, Nieder- und Flugwild.

Die größten Wildbretlieferanten sind das Reh- und Schwarzwild. Damit Wildbret in hygienisch einwandfreiem Zustand auf den heimischen Teller gelangt, leistet zunächst der Jäger einen wichtigen und verantwortungsvollen Beitrag. Dieser beginnt beim Erlegen des Wildes.

Erlegen
Mit einem einzigen, gut platzierten Schuss sollte das Wild erlegt werden. Dieser einzige, finale Schuss erspart dem Tier das Leiden. Zum anderen sollte der gut gezielte Schuss keine wertvollen Teile wie Keule oder Rücken zerstören.

Aufbrechen
Unverzüglich nach dem Erlegen des Tieres bricht der Jäger den Wildkörper vor Ort auf. D. h., er öffnet die Bauchdecke des Tieres und entnimmt sämtliche Innereien. Die Organe werden sorgfältig auf auffällige Veränderungen hin in Augenschein genommen. Nur Wildbret von gesunden Tieren darf in den Verkauf gebracht werden.

Auskühlen
Nach dem Aufbrechen wird das Wild unverzüglich in eine Kühlkammer transportiert. Dort wird der Wildkörper auf plus sieben bis plus vier Grad heruntergekühlt. Forstämter, Jagdpächter und Wildbretanbieter verfügen über gut ausgestattete Wildkammern, in denen das Wild sachgemäß gelagert wird.

Abhängen
In der gut gekühlten Wildkammer sollte das Wild drei bis vier Tage abhängen. Während dieser Zeit wird im Tierkörper Glykogen, die muskeleigene Energiereserve, abgebaut und in Milchsäure umgewandelt. Dieser Prozess wird als Fleischreifung bezeichnet. Dieses Abhängen bewirkt die Zartheit des Fleisches.