Auch Artenschutz ist Jägersache.

Seit Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes ist in Deutschland keine Tierart, die dem Jagdrecht unterliegt, ausgestorben. Wegen der gesetzlichen Hegepflicht, d.h. z.B. dem Einhalten von Schonzeiten für bestimmte Tierarten und den Erhalt ihres natürlichen Lebensraumes, profitieren Seehund, Seeadler oder Fischotter von Jägern: Aus eigener Tasche finanzieren sie den Erhalt streng geschützter Arten. Jäger in Deutschland betreiben so aktiven Artenschutz.

Dem Bundesjagdgesetzes in Deutschland ist zu verdanken, dass keine Tierart, die dem Jagdrecht unterliegt, seit dessen Inkraftsetzung ausgestorben ist. Denn wie die Forstwirtschaft basiert auch die Jagd auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Das heißt: es werden nur so viele Tiere oder Bäume entnommen, wie langfristig nachkommen. Naturschutz und Artenschutz werden großgeschrieben. Wissenschaftliche Monitoringprogramme unterstützen die Artenschutzprojekte der Jäger. Seeadler, Fischotter oder Seehund, Auer- und Birkhühner, Luchs und Großtrappen unterliegen dem Jagdrecht, sind aber ganzjährig geschützt und werden daher nicht bejagt. Aber: Da sie dem Jagdrecht unterliegen, gibt es eine gesetzliche Hegepflicht für Jägerinnen und Jäger in Deutschland. Der Begriff Hege ließe sich heute am ehesten übersetzen mit „Erhalt und Pflege“ von Tierbeständen. Aus diesem Grund wenden Jägerinnen und Jäger finanzielle Mittel für den Erhalt streng geschützter Arten auf. So wurden beispielsweise die Seehundstationen in Norden-Norddeich und Friedrichskoog von Jägerinnen und Jägern in Deutschland gegründet oder mitgegründet und immer noch mitfinanziert. In den letzten Jahrzehnten haben Jägerinnen und Jäger in Deutschland ebenso mehrere hunderttausend Euro in den Artenschutz des Seeadlers investiert. Nicht zuletzt deshalb haben sich die Bestände erholt und das deutsche Wappentier konnte 2009 von der Liste der bedrohten Arten genommen werden.

Aktiver Artenschutz auch für den Feldhasen

Wildarten wie Feldhasen, die regional in ganz unterschiedlich hohen Beständen vorkommen, werden zweimal pro Jahr (im Spätwinter und im Herbst) mit wissenschaftlichen Methoden gezählt. Diese Zählungen zeigen, dass der Bestand deutschlandweit pro Quadratkilometer (100 Hektar) zwischen fünf und mehr als 100 Feldhasen schwankt. Bejagt wird der Feldhase nur dort, wo sein Bestand auch langfristig gesichert ist.

(Quelle: Deutscher Jagdverband, www.jagd-fakten.de)