Die Jagd in Deutschland hat eine sehr lange Geschichte.

Das Bundesjagdgesetz entstand um 1920 in Preußen und wird international als vorbildlich angesehen. Es orientiert sich an der Wildbiologie und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Zudem wird es ständig angepasst – zuletzt 2013.

Das Bundesjagdgesetz (BJG) wird international als vorbildlich angesehen und hat seine Wurzeln in einem preußischen Jagdgesetz. Dieses beruht auf Vorarbeiten des Sozialdemokraten und preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun aus den 1920er Jahren. Nahezu unverändert übernahm Hermann Göring 1934 dieses Jagdgesetz und fügte eine Präambel hinzu, die gespickt war mit Nazi-Ideologie. Eine ähnliche Vorgeschichte hat im Übrigen auch das heute gültige Bundesnaturschutzgesetz. Seit Inkrafttreten des BJG im Jahr 1953 wird es für die Jagd in Deutschland fortlaufend aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Zuletzt wurde es 1976 und 2011 geändert. Grundlage dafür sind wissenschaftliche Erkenntnisse aus den Bereichen der Wildbiologie sowie dem Naturschutz und Artenschutz. Ideologie und Polemik haben hier keinen Platz mehr. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich ausführlich mit der Entstehungsgeschichte des BJG für dier Jagd in Deutschland befasst. Lesen Sie hier das Dokument: Goeser_2003_Entstehung_des_Bundesjagdgesetztes.pdf

(Quelle: deutscher Jagdverband, www.jagd-fakten.de)