Das Bundesjagdgesetz entstand um 1920 in Preußen und wird international als vorbildlich angesehen. Es orientiert sich an der Wildbiologie und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Zudem wird es ständig angepasst – zuletzt 2013. Das Bundesjagdgesetz beruht auf Vorarbeiten des sozialdemokratischen preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun aus den 1920er Jahren, so der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, der sich ausführlich mit der Entstehungsgeschichte des Gesetzes befasst hat. Nahezu unverändert übernahm Hermann Göring 1934 dieses preußische Jagdgesetz und fügte eine Präambel hinzu, die gespickt war mit Nazi-Ideologie. In dieser Zeit entstanden übrigens auch die ersten Natur- und Tierschutzgesetze für Deutschland und blieben nach dem Krieg zunächst weitgehend unverändert in Kraft. Das Bundesjagdgesetz von 1953 wird – wie schon sein preußischer Vorgänger –international als vorbildlich angesehen. Seit seinem Inkrafttreten wurde es immer wieder angepasst, zuletzt im Jahr 2013. Grundlage dafür sind wissenschaftliche Erkenntnisse aus den Bereichen der Wildbiologie sowie dem Naturschutz und Artenschutz oder europarechtliche Vorgaben. Ideologie und Polemik haben hier keinen Platz mehr.

(Quelle: Deutscher Jagdverband)