Als Jagdhund wird ein Hund bezeichnet, der dem Menschen – in der heutigen Zeit dem Jäger – im weitesten Sinne als Gehilfe bei der Jagd dient.

Unter dem Begriff „Jagdhund" wird heute dabei einehttps://www.jagdverband.de/sites/default/files/jagdhundrolfesjuli08a_0.jpg Gruppe von Haushunderassen zusammengefasst, die verschiedenste jagdliche Einsatzgebiete repräsentieren kann. Die modernen Jagdhunde werden in Stöberhunde, Vorstehhunde, Apportierhunde, Schweißhunde, Erdhunde und jagende Hunde eingeteilt. Historisch gesehen bezog sich die Bezeichnung „Jagdhund" ausschließlich auf die jagenden Hunde (Bracken).

Jagdlich geführte Hunde bezeichnet man auch als Jagdgebrauchshunde. Bei der Arbeit „nach dem Schuss" ist der Hund für den Jäger unverzichtbar. Das Führen eines Jagdhundes gilt daher als Voraussetzung für die waidgerechte Jagd. In dem nidersächsischen Jagdgesetzeder ist vorgeschrieben, dass der Jagdausübungsberechtigte einen für den Jagdbezirk brauchbaren, geprüften Jagdhund zur Verfügung haben muss.

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