Die Jägerschaft der Landeshauptstadt Hannover e. V. hat momentan ca. 550 Mitglieder. Unsere Aufgabe ist die Vertretung der Interessen der hannoverschen Jäger. Wir sind gleichzeitig auch Mitglied in der Landesjägerschaft Niedersachsen, welche als Naturschutzverband nach § 29 BNatSchG anerkannt ist.

Unsere Jägerschaft ist in 4 Hegeringe unterteilt, die sich um die Fort.- und Weiterbildung der Jäger bemühen.

Ohne viele ehrenamtliche Helfer wäre es natürlich nicht möglich die Jägerschaft zu führen und die verschiedenen Aufgaben zu erfüllen; daher hier eine kurze Vorstellung der Funktionsträger.

Die Aufgabe der Jägerschaft ist die Hege und Förderung der wildlebenden Tiere im Rahmen des Jagdgesetzes und die aktive Mitarbeit an Tier-, Natur-, und Umweltschutz, sowie der Landschaftspflege.
Umgesetzt werden diese Aufgaben durch die Erhaltung und den Schutz einer gesunden und artenreichen freilebenden Tier- und Pflanzenwelt, sowie die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen, unter Wahrung der Landeskultur sowie die Förderung der Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und des Umweltschutzes.

Den sparsamen und schonenden Umgang mit sich erneuernden und sich nicht erneuernden Naturgütern.

Die Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, des jagdlichen Brauchtums, der umfassenden jagdlichen Aus- und Weiterbildung, des jagdlichen Schrifttums, jagdkultureller Einrichtungen sowie der waidgerechten Jagdausübung.

Die Aufklärung in Öffentlichkeit und Gesellschaft über Wert und Nutzen, Schutz und Erhaltung artenreicher Bestände der natürlichen Tier- und Pflanzenwelt und über Ursachen, Auswirkungen und Abwehr schädlicher Umwelteinflüsse.

Die Unterstützung der Jagd- und Naturschutzbehörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben.

Weitere Aufgaben sind:

  • Ausbildung der Bewerber für die Jägerprüfung und Betreuung des Jägernachwuchses.
  • Aus- und Weiterbildung der Mitglieder der Jägerschaft auf allen Gebieten der jagdlichen Theorie und Praxis.
  • Die Beratung der Mitglieder in jagdlichen Angelegenheiten.
  • Eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, der Bevölkerung Bedeutung, Zielstellung und Aufgaben des Jagdwesens näher zu bringen.
  • Die Förderung des Jagdhundewesens
  • Die Pflege und Förderung der anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit (§ 1 Abs. 3 BJG)
  • Die Pflege jagdlicher Traditionen und Bräuche (z.B. das Jagdhornblasen).
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